Notariat Sarnen › Schuldbrief
Notariat Sarnen
Schuldbrief errichten in Obwalden
Für eine neue oder höhere Hypothek verlangt die Bank in der Regel einen Schuldbrief auf Ihrem Grundstück. Wir beurkunden den Pfandvertrag, stimmen ihn mit Ihrer Bank ab und melden ihn beim Grundbuchamt an – in Sarnen oder Engelberg.

So entsteht ein Schuldbrief
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Angaben
Sie erfassen die Angaben online, oder Ihre Bank beauftragt uns direkt.
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Entwurf
Wir bestellen den Grundbuchauszug und stimmen den Pfandvertrag mit der Bank ab.
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Beurkundung
Die Grundeigentümer unterzeichnen den Pfandvertrag vor dem Notar.
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Grundbuch
Wir melden den Schuldbrief beim Grundbuchamt zur Eintragung an.
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Auszahlung
Nach der Eintragung kann die Bank die Hypothek auszahlen.

Was ist ein Schuldbrief?
Der Schuldbrief ist ein Grundpfandrecht: Er sichert eine Forderung, meist eine Hypothek, mit einem Grundstück ab. Heute wird er in aller Regel als Register-Schuldbrief errichtet, der nur noch im Grundbuch besteht.
Er entsteht durch einen öffentlich beurkundeten Pfandvertrag und die Eintragung im Grundbuch. Ein bestehender Schuldbrief kann auch erhöht oder ein Papier-Schuldbrief in einen Register-Schuldbrief umgewandelt werden.
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Dient das Grundstück als Wohnung der Familie oder gehört es mehreren Personen, klären wir vorab, wer mitwirken oder zustimmen muss.
Welche Unterlagen benötigen wir?
Die erforderlichen Unterlagen hängen vom konkreten Geschäft ab. In der Regel benötigen wir:
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Gemeinde und Grundstück-Nr. (den Grundbuchauszug bestellen wir)
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Betrag und Bank gemäss Finanzierungszusage
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Personalien aller Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer
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Zur Beurkundung: gültiger Pass oder ID
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Gerne teilen wir Ihnen im Voraus mit, welche Unterlagen wir in Ihrem konkreten Fall benötigen.

Schuldbrief vorbereiten
Erfassen Sie die Angaben in wenigen Minuten online – oder Ihre Bank beauftragt uns direkt.
Häufige Fragen
Beauftragt die Bank oder beauftrage ich den Notar?
Beides ist möglich. Häufig beauftragt die Bank den Notar direkt. Sie können uns aber auch selbst beauftragen; wir stimmen uns in jedem Fall mit der Bank ab.
Muss ich persönlich zur Beurkundung?
Ja, die Grundeigentümer unterzeichnen den Pfandvertrag vor dem Notar. Eine Vertretung mit beglaubigter Vollmacht ist möglich.
Was kostet ein Schuldbrief?
Die Beurkundungs- und Grundbuchgebühren richten sich nach dem kantonalen Tarif und hängen vom Betrag des Schuldbriefs ab. Gerne nennen wir Ihnen die Kosten im Voraus.
Noch Fragen?
Wir beraten Sie gerne persönlich.
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