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Postbearbeitung & Weiterleitung
Wir nehmen die Post Ihrer Gesellschaft entgegen und leiten sie wöchentlich an Ihre Zustelladresse weiter. Eingeschriebene Sendungen und Zahlungsbefehle melden wir Ihnen sofort.

So bearbeiten wir Ihre Post
❶
Empfang
Briefe und Pakete werden an Ihrer Domiziladresse entgegengenommen.
❷
Zuordnung
Wir ordnen jede Sendung Ihrer Gesellschaft zu.
❸
Info per E-Mail
Eingeschriebene Sendungen und Zahlungsbefehle melden wir Ihnen vorab per E-Mail.
❹
Weiterleitung
Wöchentlich am letzten Arbeitstag per A-Post – Wichtiges auf Wunsch sofort.
❺
Fristen
Behördliche Schreiben markieren wir und informieren Sie sofort.

Warum Fristen hier entscheidend sind
Zahlungsbefehle, Steuerveranlagungen, Gerichtsurkunden oder Verfügungen lösen oft kurze Fristen aus – häufig ab der Zustellung an die Domiziladresse. Ein verpasster Rechtsvorschlag oder eine verpasste Einsprache kann teuer werden.
Weil wir Anwälte sind, erkennen wir fristauslösende Sendungen und weisen Sie darauf hin. Auf Wunsch übernehmen wir auch gleich die Bearbeitung.
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Mit einer Postvollmacht nehmen wir auch eingeschriebene Sendungen und Gerichtsurkunden für Ihre Gesellschaft entgegen.
Was wir von Ihnen benötigen
Für die Postbearbeitung benötigen wir:
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Postvollmacht für eingeschriebene Sendungen
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Gewünschte Weiterleitungsadresse
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E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen
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Telefonnummer der Kontaktperson
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Ansprechperson für dringende Fälle
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Bringen Sie mit, was Sie haben – wir sagen Ihnen im Erstgespräch, was noch fehlt.

Postbearbeitung einrichten
Sagen Sie uns, wohin wir Ihre Post weiterleiten sollen.
Häufige Fragen
Wie oft wird meine Post weitergeleitet?
Standardmässig wöchentlich, jeweils am letzten Arbeitstag der Woche per A-Post. Einen anderen Ablauf können wir mit Ihnen vereinbaren.
Was passiert mit Paketen?
Pakete nehmen wir entgegen und leiten sie nach Absprache weiter oder halten sie zur Abholung bereit.
Was passiert mit Zahlungsbefehlen?
Wir nehmen auch persönlich zugestellte Zahlungsbefehle entgegen, melden sie Ihnen vorab per E-Mail und leiten sie umgehend weiter. Auf Wunsch erheben wir für Sie Rechtsvorschlag.
Noch Fragen?
Wir beraten Sie gerne persönlich.
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