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Postbearbeitung & Weiterleitung

Wir nehmen die Post Ihrer Gesellschaft entgegen und leiten sie wöchentlich an Ihre Zustelladresse weiter. Eingeschriebene Sendungen und Zahlungsbefehle melden wir Ihnen sofort.

Briefkasten an einer Hauswand – Postbearbeitung

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So bearbeiten wir Ihre Post

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Empfang

Briefe und Pakete werden an Ihrer Domiziladresse entgegengenommen.

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Zuordnung

Wir ordnen jede Sendung Ihrer Gesellschaft zu.

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Info per E-Mail

Eingeschriebene Sendungen und Zahlungsbefehle melden wir Ihnen vorab per E-Mail.

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Weiterleitung

Wöchentlich am letzten Arbeitstag per A-Post – Wichtiges auf Wunsch sofort.

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Fristen

Behördliche Schreiben markieren wir und informieren Sie sofort.

Moderne Bürogebäude – Domizil für Gesellschaften

Warum Fristen hier entscheidend sind

Zahlungsbefehle, Steuerveranlagungen, Gerichtsurkunden oder Verfügungen lösen oft kurze Fristen aus – häufig ab der Zustellung an die Domiziladresse. Ein verpasster Rechtsvorschlag oder eine verpasste Einsprache kann teuer werden.

Weil wir Anwälte sind, erkennen wir fristauslösende Sendungen und weisen Sie darauf hin. Auf Wunsch übernehmen wir auch gleich die Bearbeitung.

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Mit einer Postvollmacht nehmen wir auch eingeschriebene Sendungen und Gerichtsurkunden für Ihre Gesellschaft entgegen.

Was wir von Ihnen benötigen

Für die Postbearbeitung benötigen wir:

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Postvollmacht für eingeschriebene Sendungen

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Gewünschte Weiterleitungsadresse

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E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen

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Telefonnummer der Kontaktperson

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Ansprechperson für dringende Fälle

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Bringen Sie mit, was Sie haben – wir sagen Ihnen im Erstgespräch, was noch fehlt.

Postbearbeitung einrichten

Sagen Sie uns, wohin wir Ihre Post weiterleiten sollen.

Häufige Fragen

Wie oft wird meine Post weitergeleitet?

Standardmässig wöchentlich, jeweils am letzten Arbeitstag der Woche per A-Post. Einen anderen Ablauf können wir mit Ihnen vereinbaren.

Was passiert mit Paketen?

Pakete nehmen wir entgegen und leiten sie nach Absprache weiter oder halten sie zur Abholung bereit.

Was passiert mit Zahlungsbefehlen?

Wir nehmen auch persönlich zugestellte Zahlungsbefehle entgegen, melden sie Ihnen vorab per E-Mail und leiten sie umgehend weiter. Auf Wunsch erheben wir für Sie Rechtsvorschlag.

Noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne persönlich.

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