Beratung › Arbeitsrecht
Beratung
Arbeitsrechtliche Beratung
Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmende – vom Arbeitsvertrag über Kündigung und Arbeitszeugnis bis zur Einigung bei Konflikten am Arbeitsplatz.

So gehen wir vor
❶
Situation klären
Wir prüfen Vertrag, Reglemente und den Sachverhalt.
❷
Fristen sichern
Laufende Fristen werden sofort festgehalten und gewahrt.
❸
Beurteilung
Sie erhalten eine Einschätzung Ihrer Rechte und Risiken.
❹
Verhandlung
Wir verhandeln mit der Gegenseite, z.B. über eine Aufhebungsvereinbarung.
❺
Verfahren
Falls nötig vertreten wir Sie vor der Schlichtungsbehörde und dem Gericht.

Kündigung und Fristen
Während einer Sperrfrist – etwa bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft – ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber nichtig bzw. die Kündigungsfrist steht still. Eine missbräuchliche Kündigung bleibt zwar gültig, kann aber eine Entschädigung auslösen.
Wer eine missbräuchliche Kündigung geltend machen will, muss vor Ende der Kündigungsfrist schriftlich Einsprache erheben und innert 180 Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses klagen.
ⓘ
Bei einer fristlosen Entlassung oder einer Kündigung während Krankheit lohnt sich eine rasche Abklärung – die Fristen sind kurz.
Welche Unterlagen benötigen wir?
Je nach Fall benötigen wir insbesondere:
✓
Arbeitsvertrag und Reglemente
✓
Kündigungsschreiben
✓
Lohnabrechnungen
✓
Arbeitszeugnis bzw. Zwischenzeugnis
✓
Arztzeugnisse (falls relevant)
✓
Korrespondenz mit Arbeitgeber oder Arbeitnehmer
▤︎
Bringen Sie mit, was Sie haben – wir sagen Ihnen im Erstgespräch, was noch fehlt.

Arbeitsrechtliche Frage klären
Fristen laufen schnell ab. Melden Sie sich frühzeitig.
Häufige Fragen
Darf mir während der Krankheit gekündigt werden?
Je nach Dienstjahr gilt eine Sperrfrist von 30, 90 oder 180 Tagen. Eine Kündigung in dieser Zeit ist nichtig.
Muss ich eine Aufhebungsvereinbarung unterschreiben?
Nein. Lassen Sie sie vor der Unterzeichnung prüfen – oft verzichten Sie damit auf Ansprüche.
Was muss im Arbeitszeugnis stehen?
Das Zeugnis muss wahr, vollständig und wohlwollend formuliert sein. Wir prüfen Formulierungen und verlangen nötigenfalls eine Berichtigung.
Beraten Sie auch Arbeitgeber?
Ja, z.B. bei Arbeitsverträgen, Reglementen, Kündigungen und Konkurrenzverboten.
Noch Fragen?
Wir beraten Sie gerne persönlich.
Verwandte Themen: Arbeitsrechtliche Streitigkeiten · Gesellschafts- & Vertragsrecht · Übersicht Beratung