Beratung  ›  Immobilien-, Bau- & Mietrecht

Beratung

Immobilien-, Bau- & Mietrecht

Rund um Grundstücke, Bauvorhaben und Mietverhältnisse beraten wir Eigentümer, Vermieter, Mieter, Bauherrschaften und Stockwerkeigentümer – auch im bäuerlichen Bodenrecht.

Wohnhaus in den Bergen – Grundstückkauf in Obwalden

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So gehen wir vor

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Sachverhalt klären

Wir sichten Verträge, Pläne, Grundbuchauszug und Korrespondenz.

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Fristen sichern

Gerade im Mietrecht laufen kurze Fristen – wir wahren sie.

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Beurteilung

Sie erhalten eine klare Einschätzung Ihrer Rechte.

❹

Lösung

Verhandlung, Vertragsentwurf oder Eingabe an die Behörde.

❺

Verfahren

Falls nötig vor Schlichtungsbehörde, Gericht oder Baubehörde.

Helles Wohnzimmer einer Wohnung

Typische Themen

Mietverträge, Mietzinsanpassungen, Mängel, Kündigungen und Rückgabe; Stockwerkeigentum (Reglement, Versammlungen, Erneuerungsfonds); Dienstbarkeiten und Nachbarrecht; Baubewilligungen und Einsprachen; Werkverträge und Baumängel; bäuerliches Bodenrecht.

Die Kündigung von Wohn- und Geschäftsräumen durch den Vermieter muss mit dem amtlichen Formular erfolgen. Mieter können eine Kündigung innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten.

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Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein revidiertes Gewährleistungsrecht, das auch Liegenschaftskäufe und Bauverträge betrifft. Wir beraten Sie zu den neuen Mängelrechten.

Welche Unterlagen benötigen wir?

Je nach Fall benötigen wir insbesondere:

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Miet-, Kauf- oder Werkvertrag

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Grundbuchauszug

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Pläne und Baubewilligung

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STWE-Reglement und Protokolle

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Mängelrügen und Korrespondenz

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Fotos des Zustands

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Bringen Sie mit, was Sie haben – wir sagen Ihnen im Erstgespräch, was noch fehlt.

Immobilien- oder Mietfrage besprechen

Ob Mieter, Vermieter oder Bauherr – wir finden eine praktikable Lösung.

Häufige Fragen

Wie fechte ich eine Mietkündigung an?

Mit einem Gesuch an die Schlichtungsbehörde innert 30 Tagen nach Empfang der Kündigung. Die Schlichtung ist kostenlos.

Was tun bei Baumängeln?

Mängel müssen rasch gerügt werden. Halten Sie sie schriftlich und mit Fotos fest und lassen Sie die Fristen prüfen.

Beraten Sie Stockwerkeigentümergemeinschaften?

Ja, z.B. bei Reglementsänderungen, Beschlussanfechtungen und Sanierungen.

Noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne persönlich.