Prozessieren
Prozessführung in der ganzen Schweiz
Wir vertreten Sie vor Schlichtungsbehörden, Gerichten und Behörden – engagiert, mit realistischer Einschätzung der Prozessrisiken.
Ein Verfahren ist oft die letzte Option. Wir prüfen Ihre Chancen und Kosten, suchen zuerst eine aussergerichtliche Einigung und führen den Prozess konsequent, wenn es nicht anders geht.
⚖︎ Prozesserfahren ◎︎ Klare Kostenschätzung ⌖︎ Schweizweit tätig

Wofür wir Sie vertreten
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Zivilprozesse & Vertragsstreitigkeiten
Forderungen, Vertragsverletzungen, Haftpflicht und Erbteilung – von der Schlichtung bis zum Urteil.
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Betreibung & Forderungsinkasso
Betreibung einleiten, Rechtsöffnung erwirken – oder sich gegen eine ungerechtfertigte Betreibung wehren.
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Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
Lohnforderungen, missbräuchliche oder fristlose Kündigung, Arbeitszeugnis und Überstunden.
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Miet- & Immobilienstreitigkeiten
Anfechtung von Kündigungen und Mietzinsen, Mängel, Ausweisungen, STWE- und Nachbarstreitigkeiten.
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Familienrechtliche Verfahren
Eheschutz, Scheidung, Unterhalt und Kinderbelange – sowie Abänderungsverfahren.
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Strafverfahren
Verteidigung beschuldigter Personen und Vertretung von Geschädigten und Privatklägern.
Zudem vertreten wir Sie in Verwaltungs- und Steuerverfahren, z.B. bei Baubewilligungen und Einsprachen.
Ihre Prozessanwältinnen und -anwälte
Wir führen Verfahren vor Schlichtungsbehörden und Gerichten in der ganzen Schweiz – von unseren Büros in Sarnen und Engelberg aus, bis vor Bundesgericht.
So begleiten wir Ihr Verfahren
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Kontakt & Fristen
Sie melden sich – wir sichern zuerst laufende Fristen.
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Prozessrisiko
Wir beurteilen Beweislage, Chancen und Kosten offen und nachvollziehbar.
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Einigungsversuch
Wir suchen eine aussergerichtliche Lösung oder vertreten Sie in der Schlichtung.
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Verfahren
Wir verfassen Rechtsschriften und vertreten Sie an den Verhandlungen.
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Urteil & Vollstreckung
Wir prüfen das Urteil, ergreifen Rechtsmittel und setzen Ansprüche durch.
Häufige Fragen
Lohnt sich ein Prozess?
Das hängt von Beweislage, Streitwert, Kosten und Ihren Zielen ab. Wir geben Ihnen eine offene Einschätzung, bevor Sie entscheiden.
Wer trägt die Prozesskosten?
Grundsätzlich die unterliegende Partei. Sie bezahlt Gerichtskosten und eine Parteientschädigung an die Gegenseite. Das Gericht kann einen Kostenvorschuss verlangen.
Deckt meine Rechtsschutzversicherung den Prozess?
Oft ja. Wir klären die Deckung mit Ihnen und Ihrer Versicherung.
Was, wenn ich mir einen Prozess nicht leisten kann?
Bei fehlenden Mitteln und nicht aussichtslosem Begehren kann unentgeltliche Rechtspflege beantragt werden. Wir prüfen das für Sie.
Wie lange dauert ein Verfahren?
Von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren – abhängig von Verfahrensart, Komplexität und Rechtsmitteln.
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Haben Sie eine andere Frage?
Gerne beantworten wir Ihr Anliegen persönlich.

Ihren Fall prüfen lassen
Schicken Sie uns die wichtigsten Unterlagen. Wir sagen Ihnen, wie es um Ihre Chancen steht und welche Fristen laufen.




