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Eheschutz- und Scheidungsverfahren
Wenn keine Einigung möglich ist, vertreten wir Sie im Eheschutz-, Scheidungs- und Abänderungsverfahren – mit Augenmass, besonders wenn Kinder betroffen sind.

So läuft das Verfahren ab
❶
Lage klären
Dringende Fragen zu Wohnung, Kindern und Geld.
❷
Finanzen belegen
Einkommen, Bedarf und Vermögen dokumentieren.
❸
Gesuch / Klage
Eheschutzgesuch, gemeinsames Scheidungsbegehren oder Klage.
❹
Verhandlung
Vertretung an der Verhandlung, Vergleichsgespräche.
❺
Entscheid
Prüfung des Entscheids und allfällige Rechtsmittel.

Eheschutz und Scheidung
Im Eheschutzverfahren regelt das Gericht während der Trennung u.a. Wohnung, Kinderbelange und Unterhalt. Diese Regelungen gelten, bis eine Einigung oder ein Scheidungsurteil vorliegt.
Sind sich die Ehegatten einig, können sie die Scheidung gemeinsam verlangen. Andernfalls kann ein Ehegatte nach zwei Jahren Getrenntleben auf Scheidung klagen.
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Auch nach dem Urteil können Unterhaltsbeiträge und Kinderregelungen bei erheblich veränderten Verhältnissen abgeändert werden.
Welche Unterlagen benötigen wir?
Je nach Fall benötigen wir insbesondere:
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Familienausweis
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Lohnausweise, Steuererklärungen
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Pensionskassenausweise
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Vermögens- und Schuldenübersicht
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Miet- oder Hypothekarvertrag
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Bisherige Vereinbarungen oder Entscheide
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Bringen Sie mit, was Sie haben – wir sagen Ihnen im Erstgespräch, was noch fehlt.

Familienrechtliches Verfahren besprechen
Wir hören zu, ordnen ein und vertreten Ihre Interessen konsequent.
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine Scheidung?
Bei Einigkeit oft wenige Monate, bei strittigen Fragen deutlich länger.
Muss ich sofort ausziehen?
Nein. Bei Uneinigkeit entscheidet das Gericht im Eheschutzverfahren, wer die Wohnung benutzen darf.
Wer erhält das Sorgerecht?
Die gemeinsame elterliche Sorge ist der Regelfall. Obhut und Betreuung richten sich nach dem Kindeswohl.
Noch Fragen?
Wir beraten Sie gerne persönlich.
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