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Strafverfahren

Wir verteidigen beschuldigte Personen und vertreten Geschädigte als Privatkläger – von der ersten Einvernahme über den Strafbefehl bis zur Gerichtsverhandlung.

Säulen eines Gerichtsgebäudes

◷︎  Ablauf         ▤︎  Unterlagen         ⚖︎  Ihre Rechte         ✉︎  Kontakt         ?︎  FAQ

So läuft ein Strafverfahren ab

❶

Anzeige / Eröffnung

Strafanzeige, Strafantrag oder Ermittlungen von Amtes wegen.

❷

Einvernahme

Befragung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft.

❸

Untersuchung

Beweiserhebung, Akteneinsicht, Beweisanträge.

❹

Abschluss

Einstellung, Strafbefehl oder Anklage.

❺

Gericht

Hauptverhandlung, Urteil und allfällige Berufung.

Gerichtsgebäude mit Säulen

Ihre Rechte im Strafverfahren

Beschuldigte Personen müssen nicht aussagen und dürfen bereits zur ersten polizeilichen Einvernahme eine Anwältin oder einen Anwalt beiziehen. Machen Sie davon Gebrauch.

Gegen einen Strafbefehl kann innert 10 Tagen Einsprache erhoben werden – sonst wird er rechtskräftig. Bei Antragsdelikten wie Ehrverletzung muss der Strafantrag innert drei Monaten gestellt werden.

ⓘ

Sie wurden zu einer Einvernahme vorgeladen oder haben einen Strafbefehl erhalten? Rufen Sie uns sofort an.

Welche Unterlagen benötigen wir?

Je nach Fall benötigen wir insbesondere:

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Vorladung, Strafbefehl oder Anklageschrift

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Polizeiliche Protokolle

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Eigene Notizen zum Ablauf

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Belege, Nachrichten, Fotos

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Namen möglicher Zeugen

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Als Geschädigter: Belege zu Schaden und Kosten

▤︎

Bringen Sie mit, was Sie haben – wir sagen Ihnen im Erstgespräch, was noch fehlt.

Rasche Hilfe im Strafverfahren

In Strafsachen zählt jede Stunde. Wir sind für Sie da.

Häufige Fragen

Soll ich bei der Polizei aussagen?

Besprechen Sie das vorher mit einem Anwalt. Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern.

Lohnt sich die Einsprache gegen einen Strafbefehl?

Das hängt vom Fall ab. Wir prüfen die Akten rasch – die Frist beträgt nur 10 Tage.

Ich bin Opfer einer Straftat – was kann ich tun?

Sie können sich als Privatkläger am Verfahren beteiligen und Schadenersatz und Genugtuung geltend machen. Wir vertreten Sie.

Noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne persönlich.

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