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Ehevertrag
Mit einem Ehevertrag legen Sie fest, wie Ihr Vermögen bei einer Scheidung oder im Todesfall aufgeteilt wird. Wir beraten Sie, welcher Güterstand zu Ihrer Situation passt, und beurkunden den Vertrag.

So entsteht Ihr Ehevertrag
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Erstgespräch
Wir klären Ihre Familien- und Vermögenssituation und Ihre Ziele.
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Beratung
Wir zeigen Ihnen die möglichen Varianten und ihre Folgen auf.
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Entwurf
Sie erhalten den Vertragsentwurf zur Prüfung.
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Beurkundung
Beide Ehegatten unterzeichnen den Vertrag vor dem Notar.
❺
Aufbewahrung
Das Original wird sicher aufbewahrt, Sie erhalten Ausfertigungen.

Welcher Güterstand passt zu Ihnen?
Ohne Ehevertrag gilt die Errungenschaftsbeteiligung: Was während der Ehe erwirtschaftet wird, wird bei Auflösung grundsätzlich hälftig geteilt. Mit einem Ehevertrag können Sie die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft wählen oder die Errungenschaftsbeteiligung anpassen.
Häufig wird zum Beispiel der gesamte Vorschlag dem überlebenden Ehegatten zugewiesen oder ein Unternehmen dem Eigengut zugeordnet. Oft lohnt sich die Kombination mit einem Erbvertrag.
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Ein Ehevertrag muss öffentlich beurkundet werden (Art. 184 ZGB). Er kann vor oder jederzeit während der Ehe abgeschlossen werden.
Welche Unterlagen benötigen wir?
Die erforderlichen Unterlagen hängen vom konkreten Geschäft ab. In der Regel benötigen wir:
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Pass oder ID beider Partner
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Angaben zu Heirat und Kindern
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Übersicht über eingebrachtes und geerbtes Vermögen
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Angaben zu Liegenschaften und Unternehmen
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Bestehende Ehe- oder Erbverträge, Testamente
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Gerne teilen wir Ihnen im Voraus mit, welche Unterlagen wir in Ihrem konkreten Fall benötigen.

Ehevertrag besprechen
Ob vor der Hochzeit oder nach vielen Ehejahren – ein Gespräch schafft Klarheit.
Häufige Fragen
Kann man einen Ehevertrag auch nach der Heirat abschliessen?
Ja. Ein Ehevertrag kann vor oder jederzeit während der Ehe abgeschlossen und später durch einen neuen Ehevertrag geändert werden.
Was kostet ein Ehevertrag?
Die Kosten richten sich nach dem kantonalen Tarif und dem Aufwand. Wir nennen Ihnen vorab eine Kostenschätzung.
Brauchen wir zusätzlich ein Testament?
Der Ehevertrag regelt das eheliche Vermögen, nicht den Nachlass. Für eine umfassende Absicherung empfiehlt sich oft die Kombination mit einem Erbvertrag oder Testament.
Gilt das auch für unverheiratete Paare?
Nein, ein Ehevertrag ist nur unter Ehegatten möglich. Für Konkubinatspaare kommen ein Konkubinatsvertrag und letztwillige Verfügungen in Frage.
Noch Fragen?
Wir beraten Sie gerne persönlich.
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