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Beratung

Erbrechtliche Beratung

Ob Sie Ihren Nachlass regeln möchten oder selbst geerbt haben: Wir beraten Sie zu Pflichtteilen, Erbteilung, Ausgleichung und Willensvollstreckung und helfen, Streit unter Erben zu vermeiden.

Zwei Hände halten sich – Nachlassplanung

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So gehen wir vor

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Erstgespräch

Wir klären Familienverhältnisse, Vermögen und Ihre Ziele.

❷

Analyse

Wir prüfen gesetzliche Erbfolge, Pflichtteile und Güterrecht.

❸

Lösungsvorschlag

Sie erhalten konkrete Varianten mit ihren Vor- und Nachteilen.

❹

Umsetzung

Testament, Erbvertrag oder Teilungsvertrag – auf Wunsch direkt beurkundet.

❺

Begleitung im Erbfall

Erbbescheinigung, Inventar, Teilung und Verhandlungen mit Miterben.

Besprechung am Sitzungstisch bei Gabriel & Bucher

Pflichtteile und Erbteilung

Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Pflichtteil der Nachkommen nur noch die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanspruchs; Eltern haben keinen Pflichtteil mehr. Damit können Erblasser über einen grösseren Teil ihres Vermögens frei verfügen.

Im Erbfall bilden die Erben eine Erbengemeinschaft und können nur gemeinsam über den Nachlass verfügen. Zu klären sind oft Ausgleichung von Vorbezügen, Bewertung von Liegenschaften und Unternehmen sowie die Teilung.

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Bestehende Testamente und Erbverträge sollten seit der Revision 2023 überprüft werden. Die Umsetzung erfolgt bei uns aus einer Hand: Beratung und Beurkundung im Notariat.

Welche Unterlagen benötigen wir?

Je nach Fall benötigen wir insbesondere:

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Übersicht über die Familie (auch Kinder aus früheren Beziehungen)

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Vermögensübersicht, Liegenschaften, Unternehmen

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Bestehende Testamente, Erb- und Eheverträge

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Im Erbfall: Todesschein, Erbbescheinigung

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Steuererklärung und Steuerinventar

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Begünstigungen aus Pensionskasse und Säule 3a

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Bringen Sie mit, was Sie haben – wir sagen Ihnen im Erstgespräch, was noch fehlt.

Erbrechtliche Fragen klären

Ob Planung oder Erbfall – ein frühes Gespräch verhindert viele Konflikte.

Häufige Fragen

Was gilt, wenn kein Testament vorhanden ist?

Dann gilt die gesetzliche Erbfolge: In erster Linie erben der überlebende Ehegatte bzw. eingetragene Partner und die Nachkommen.

Kann ich ein Kind enterben?

Nur in engen gesetzlichen Ausnahmefällen. In der Regel ist der Pflichtteil geschützt; der übrige Teil kann frei zugewiesen werden.

Was mache ich, wenn sich die Erben nicht einigen?

Wir versuchen zuerst eine Verhandlungslösung. Gelingt das nicht, vertreten wir Sie in der Erbteilungsklage.

Was kostet die Beratung?

Wir rechnen nach Aufwand ab und nennen Ihnen vorab den Stundenansatz und eine Schätzung.

Noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne persönlich.