Beratung › Ehe-, Familien- & Konkubinatsrecht
Beratung
Ehe-, Familien- & Konkubinatsrecht
Trennung und Scheidung sind belastend. Wir beraten Sie sachlich zu Unterhalt, Güterrecht, Vorsorgeausgleich und Kinderbelangen und suchen eine faire Lösung – wenn möglich einvernehmlich.

So gehen wir vor
❶
Erstgespräch
Wir klären Ihre Situation, Ziele und dringende Fragen.
❷
Finanzen erfassen
Einkommen, Vermögen, Vorsorge und Bedarf werden zusammengestellt.
❸
Optionen aufzeigen
Wir berechnen Unterhalt und güterrechtliche Ansprüche.
❹
Vereinbarung
Wir verhandeln eine Trennungs- oder Scheidungskonvention.
❺
Gericht
Wo nötig, führen wir das Eheschutz- oder Scheidungsverfahren.

Was bei einer Trennung zu regeln ist
Bei einer Trennung oder Scheidung sind insbesondere zu regeln: elterliche Sorge, Obhut und Betreuung der Kinder, Kinder- und Ehegattenunterhalt, die güterrechtliche Auseinandersetzung, die Teilung der Pensionskassenguthaben sowie die Wohnung.
Für unverheiratete Paare gelten diese Regeln nicht. Ein Konkubinatsvertrag und letztwillige Verfügungen schaffen hier Klarheit.
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Ehepaare, die sich einig sind, können die Scheidung gemeinsam beim Gericht beantragen. Eine gut vorbereitete Konvention spart Zeit, Kosten und Nerven.
Welche Unterlagen benötigen wir?
Je nach Fall benötigen wir insbesondere:
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Familienausweis bzw. Eheschein
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Lohnausweise und Lohnabrechnungen
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Steuererklärungen der letzten Jahre
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Pensionskassenausweise
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Übersicht über Vermögen und Schulden
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Miet- oder Hypothekarverträge
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Bringen Sie mit, was Sie haben – wir sagen Ihnen im Erstgespräch, was noch fehlt.

Trennung oder Scheidung besprechen
Wir nehmen uns Zeit, Ihre Situation in Ruhe zu besprechen – vertraulich und lösungsorientiert.
Häufige Fragen
Muss ich für eine Scheidung vor Gericht?
Ja, eine Scheidung wird immer vom Gericht ausgesprochen. Bei einer Einigung ist das Verfahren aber meist kurz und schriftlich gut vorbereitet.
Wie wird der Unterhalt berechnet?
Massgebend sind Einkommen, Bedarf und Betreuungssituation. Wir berechnen Ihnen die Beträge nach der aktuellen Rechtsprechung.
Was gilt für unverheiratete Paare?
Es gibt keinen gesetzlichen Unterhalt unter Konkubinatspartnern. Für Kinder gelten dieselben Unterhaltsregeln wie bei Verheirateten.
Was kostet die Beratung?
Wir rechnen nach Aufwand ab. Prüfen Sie zudem, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Familienrecht deckt.
Noch Fragen?
Wir beraten Sie gerne persönlich.
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