Beratung  ›  IT- & Datenschutzrecht

Beratung

IT- & Datenschutzrecht

Wir unterstützen KMU, Praxen, Vereine und Gemeinden bei der Umsetzung des Datenschutzgesetzes – pragmatisch und auf Ihre Grösse zugeschnitten.

Persönliches Beratungsgespräch bei Gabriel & Bucher

◷︎  Ablauf         ▤︎  Unterlagen         ⚖︎  Pflichten         ✉︎  Kontakt         ?︎  FAQ

So gehen wir vor

❶

Bestandesaufnahme

Welche Personendaten bearbeiten Sie, mit welchen Tools und Dienstleistern?

❷

Lückenanalyse

Wir vergleichen den Ist-Zustand mit den gesetzlichen Pflichten.

❸

Dokumente

Datenschutzerklärung, Verzeichnis, Auftragsbearbeitungsverträge.

❹

Prozesse

Auskunftsbegehren, Datenpannen, Löschkonzept.

❺

Schulung

Kurze Instruktion für Ihre Mitarbeitenden.

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Pflichten nach dem Datenschutzgesetz

Seit dem 1. September 2023 gilt das revidierte Datenschutzgesetz. Wer Personendaten bearbeitet, muss insbesondere informieren (Datenschutzerklärung), Datensicherheit gewährleisten, Auftragsbearbeiter vertraglich verpflichten und Auskunftsbegehren beantworten.

Verletzungen der Datensicherheit mit voraussichtlich hohem Risiko sind dem EDÖB zu melden. Für risikoreiche Bearbeitungen ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich.

ⓘ

Bestimmte Pflichtverletzungen sind strafbar und richten sich gegen die verantwortliche Person selbst – nicht nur gegen das Unternehmen.

Welche Unterlagen benötigen wir?

Je nach Fall benötigen wir insbesondere:

✓

Bestehende Datenschutzerklärung

✓

Liste der eingesetzten Software und Cloud-Dienste

✓

Verträge mit IT-Dienstleistern

✓

Website-Adresse und Formulare

✓

Interne Weisungen

✓

Allfällige Auskunftsbegehren oder Vorfälle

▤︎

Bringen Sie mit, was Sie haben – wir sagen Ihnen im Erstgespräch, was noch fehlt.

Datenschutz pragmatisch umsetzen

Wir zeigen Ihnen, was für Ihren Betrieb wirklich nötig ist.

Häufige Fragen

Brauchen wir ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten?

Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden sind davon befreit, sofern ihre Bearbeitungen nur ein geringes Risiko bergen.

Wie schnell muss ich ein Auskunftsbegehren beantworten?

In der Regel innert 30 Tagen.

Was tun bei einer Datenpanne?

Sofort Ursache eindämmen, Vorfall dokumentieren und prüfen, ob eine Meldung an den EDÖB nötig ist. Rufen Sie uns an.

Noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne persönlich.

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