Beratung  ›  Gesellschafts- & Vertragsrecht

Beratung

Gesellschafts- & Vertragsrecht

Wir begleiten Unternehmen und Unternehmer: bei Verträgen und AGB, Aktionärbindungsverträgen, Kapitalmassnahmen, Unternehmensnachfolge und Fragen rund um Verwaltungsrat und Generalversammlung.

Handschlag nach Vertragsabschluss

◷︎  Ablauf         ▤︎  Unterlagen         ⚖︎  Themen         ✉︎  Kontakt         ?︎  FAQ

So gehen wir vor

❶

Auftrag klären

Wir besprechen Ziel, Zeitplan und Beteiligte.

❷

Prüfung

Wir prüfen bestehende Verträge, Statuten und Handelsregisterdaten.

❸

Entwurf

Sie erhalten einen klaren, praxistauglichen Vertragsentwurf.

❹

Verhandlung

Auf Wunsch verhandeln wir mit der Gegenseite.

❺

Umsetzung

Beurkundung, Handelsregister und Vollzug aus einer Hand.

Besprechung am Sitzungstisch bei Gabriel & Bucher

Typische Themen

Kauf-, Werk-, Darlehens- und Lizenzverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Aktionärbindungs- und Gesellschafterverträge, Statutenänderungen und Kapitalerhöhungen, Unternehmensverkauf und Nachfolgeregelungen.

Verwaltungsräte beraten wir zu ihren Pflichten, zur Haftung, zur Organisation der Gesellschaft und zur Vorbereitung von Generalversammlungen.

ⓘ

Beurkundungspflichtige Schritte wie Gründungen, Statutenänderungen oder Kapitalerhöhungen erledigen wir direkt im eigenen Notariat.

Welche Unterlagen benötigen wir?

Je nach Fall benötigen wir insbesondere:

✓

Aktueller Handelsregisterauszug

✓

Statuten und Reglemente

✓

Bestehende Verträge und Entwürfe

✓

Aktienbuch bzw. Anteilbuch

✓

Letzte Jahresrechnung

✓

Korrespondenz mit der Gegenpartei

▤︎

Bringen Sie mit, was Sie haben – wir sagen Ihnen im Erstgespräch, was noch fehlt.

Vertrag oder Unternehmensfrage klären

Schicken Sie uns den Entwurf oder Ihre Eckdaten – wir melden uns mit einem Vorschlag.

Häufige Fragen

Prüfen Sie auch Verträge, die wir selbst entworfen haben?

Ja. Eine Prüfung vor der Unterzeichnung ist oft die günstigste Risikoabsicherung.

Brauchen wir einen Aktionärbindungsvertrag?

Bei mehreren Aktionären empfiehlt er sich fast immer, z.B. für Vorkaufsrechte, Stimmbindung und Nachfolge.

Begleiten Sie Unternehmensverkäufe?

Ja, von der Absichtserklärung über Due Diligence und Kaufvertrag bis zum Vollzug.

Noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne persönlich.