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Betreibung & Forderungsinkasso
Ihr Schuldner zahlt nicht? Wir leiten die Betreibung ein und beseitigen den Rechtsvorschlag. Sie haben selbst einen Zahlungsbefehl erhalten? Wir sagen Ihnen, wie Sie richtig reagieren.

So läuft eine Betreibung ab
❶
Betreibungsbegehren
Wir reichen das Begehren beim Betreibungsamt am Wohnsitz bzw. Sitz des Schuldners ein.
❷
Zahlungsbefehl
Der Schuldner kann innert 10 Tagen Rechtsvorschlag erheben.
❸
Rechtsöffnung
Mit Schuldanerkennung oder Urteil beseitigen wir den Rechtsvorschlag.
❹
Fortsetzung
Pfändung bzw. Konkursandrohung und Konkurs.
❺
Verwertung
Verwertung und Verteilung des Erlöses bzw. Verlustschein.

Rechtsvorschlag und Rechtsöffnung
Mit dem Rechtsvorschlag stoppt der Schuldner die Betreibung ohne Begründung. Liegt ein Urteil vor, kann der Gläubiger die definitive Rechtsöffnung verlangen, bei einer unterschriebenen Schuldanerkennung die provisorische. Andernfalls muss die Forderung im ordentlichen Verfahren eingeklagt werden.
Wer zu Unrecht betrieben wird, sollte rechtzeitig Rechtsvorschlag erheben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zudem verlangt werden, dass die Betreibung Dritten nicht mehr bekanntgegeben wird.
ⓘ
Die Frist für den Rechtsvorschlag beträgt nur 10 Tage ab Zustellung des Zahlungsbefehls. Verpassen Sie sie nicht.
Welche Unterlagen benötigen wir?
Je nach Fall benötigen wir insbesondere:
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Rechnungen, Verträge, Schuldanerkennung
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Mahnungen und Zahlungsverlauf
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Adresse des Schuldners
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Allfällige Urteile oder Verfügungen
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Bei erhaltenem Zahlungsbefehl: den Zahlungsbefehl
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Korrespondenz mit der Gegenpartei
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Bringen Sie mit, was Sie haben – wir sagen Ihnen im Erstgespräch, was noch fehlt.

Forderung durchsetzen oder Betreibung abwehren
Wir übernehmen das Verfahren – von der Betreibung bis zur Rechtsöffnung.
Häufige Fragen
Was kostet eine Betreibung?
Das Betreibungsamt erhebt Gebühren nach Gebührenverordnung, abhängig von der Forderungshöhe. Diese kann der Gläubiger grundsätzlich auf den Schuldner überwälzen.
Was bedeutet ein Rechtsvorschlag?
Der Schuldner bestreitet die Forderung. Die Betreibung ruht, bis der Gläubiger die Rechtsöffnung erwirkt oder ein Urteil erlangt.
Ich wurde zu Unrecht betrieben – was tun?
Innert 10 Tagen Rechtsvorschlag erheben. Danach prüfen wir, ob eine Löschung bzw. Nichtbekanntgabe möglich ist.
Noch Fragen?
Wir beraten Sie gerne persönlich.
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