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Zivilprozesse & Vertragsstreitigkeiten

Offene Forderungen, verletzte Verträge, Haftpflichtfälle oder Streit unter Erben: Wir setzen Ihre Ansprüche durch – oder wehren unberechtigte Forderungen ab.

Gerichtsgebäude mit Säulen

So läuft ein Zivilprozess ab

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Fallanalyse

Wir prüfen Ansprüche, Beweise, Fristen und Kosten.

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Einigungsversuch

Aufforderungsschreiben und Vergleichsverhandlungen.

❸

Schlichtung

In der Regel muss zuerst ein Schlichtungsverfahren durchlaufen werden.

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Klage & Verfahren

Rechtsschriften, Beweisverfahren und Hauptverhandlung.

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Urteil & Rechtsmittel

Prüfung des Urteils, Berufung bzw. Beschwerde und Vollstreckung.

Besprechung am Sitzungstisch bei Gabriel & Bucher

Kosten und Prozessrisiko

Im Zivilprozess trägt grundsätzlich die unterliegende Partei die Gerichtskosten und muss der Gegenseite eine Parteientschädigung bezahlen. Zu Beginn kann das Gericht einen Kostenvorschuss verlangen.

Deshalb gehört zu jedem Prozess eine nüchterne Risikoanalyse: Wie gut sind die Beweise, wie hoch das Kostenrisiko – und was wäre ein guter Vergleich?

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Viele Ansprüche verjähren. Lassen Sie Fristen frühzeitig prüfen, bevor Sie Verhandlungen in die Länge ziehen.

Welche Unterlagen benötigen wir?

Je nach Fall benötigen wir insbesondere:

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Verträge, Offerten und Auftragsbestätigungen

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Rechnungen und Mahnungen

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Korrespondenz und E-Mails

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Fotos, Protokolle, Zeugen

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Allfällige Urteile oder Verfügungen

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Police der Rechtsschutzversicherung

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Bringen Sie mit, was Sie haben – wir sagen Ihnen im Erstgespräch, was noch fehlt.

Ihre Forderung prüfen lassen

Schicken Sie uns die Unterlagen – wir schätzen Chancen und Kosten ein.

Häufige Fragen

Muss ich immer zuerst zur Schlichtungsbehörde?

In den meisten Fällen ja. Ausnahmen bestehen z.B. bei summarischen Verfahren oder wenn die Parteien bei höherem Streitwert gemeinsam darauf verzichten.

Was ist ein Vergleich?

Eine Einigung der Parteien, die das Verfahren beendet. Sie ist oft schneller und günstiger als ein Urteil.

Kann ich ein Urteil weiterziehen?

Ja, in der Regel mit Berufung oder Beschwerde. Die Fristen sind kurz – meist 30 Tage, im summarischen Verfahren 10 Tage.

Noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne persönlich.

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