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Arbeitsrechtliche Streitigkeiten

Wir vertreten Arbeitnehmende und Arbeitgeber bei Streitigkeiten um Lohn, Überstunden, Kündigung, Arbeitszeugnis oder Konkurrenzverbot – vor der Schlichtungsbehörde und vor Gericht.

Besprechung am Sitzungstisch bei Gabriel & Bucher

So läuft das Verfahren ab

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Fristen sichern

Einsprache gegen Kündigung, Verjährung, Klagefristen.

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Forderung beziffern

Wir berechnen Lohn, Überstunden, Ferien und Entschädigungen.

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Verhandlung

Oft lässt sich eine Einigung direkt erzielen.

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Schlichtung

Schlichtungsverhandlung vor der zuständigen Behörde.

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Gericht

Klage im vereinfachten oder ordentlichen Verfahren.

Gerichtsgebäude mit Säulen

Kosten und Fristen

In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von CHF 30’000 werden weder im Schlichtungs- noch im Entscheidverfahren Gerichtskosten erhoben. Bis zu diesem Betrag gilt zudem das einfachere, raschere vereinfachte Verfahren.

Bei missbräuchlicher Kündigung muss vor Ende der Kündigungsfrist schriftlich Einsprache erhoben und innert 180 Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses geklagt werden.

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Lohnforderungen verjähren nach fünf Jahren. Ansprüche aus missbräuchlicher Kündigung gehen bei verpasster Frist verloren.

Welche Unterlagen benötigen wir?

Je nach Fall benötigen wir insbesondere:

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Arbeitsvertrag und Reglemente

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Kündigungsschreiben

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Lohnabrechnungen und Arbeitszeitnachweise

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Arbeitszeugnis

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Arztzeugnisse

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Korrespondenz und Notizen

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Bringen Sie mit, was Sie haben – wir sagen Ihnen im Erstgespräch, was noch fehlt.

Arbeitsrechtlichen Konflikt lösen

Wir sagen Ihnen rasch, welche Ansprüche bestehen und welche Fristen laufen.

Häufige Fragen

Kostet mich das Verfahren etwas?

Bis CHF 30’000 Streitwert fallen keine Gerichtskosten an. Eine Parteientschädigung kann aber geschuldet sein, und die eigenen Anwaltskosten bleiben.

Wie hoch ist die Entschädigung bei missbräuchlicher Kündigung?

Das Gericht legt sie nach den Umständen fest – höchstens sechs Monatslöhne.

Kann ich gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis vorgehen?

Ja, mit einer Klage auf Berichtigung. Oft lässt sich das aber vorher einvernehmlich regeln.

Noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne persönlich.