Notariat Sarnen › AG & GmbH gründen › AG: Angaben erfassen

Online-Erfassung

Angaben für Ihre AG-Gründung

Mit diesem Formular erfassen Sie die Angaben für die Gründung Ihrer AG. Wir erstellen daraus Statuten, Gründungsurkunde und Handelsregisteranmeldung und besprechen den Entwurf mit Ihnen vor der Beurkundung. Das Ausfüllen dauert etwa 20 Minuten.

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Angaben erfassen

Firma, Sitz, Zweck, Gründer und Verwaltungsrat.

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Dokumente & Kapital

Wir erstellen die Gründungsdokumente. Sie zahlen das Aktienkapital bei der Bank ein.

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Beurkundung & Eintrag

Unterzeichnung in Sarnen oder Engelberg, danach melden wir die AG beim Handelsregister an.

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Nur Bargründung: Dieses Formular gilt für Gründungen, bei denen das Aktienkapital in Geld einbezahlt wird. Sollen Vermögenswerte eingebracht oder übernommen werden (z.B. ein bestehendes Einzelunternehmen, Fahrzeuge, Maschinen oder Beteiligungen) oder wird mit Forderungen verrechnet, melden Sie sich bitte direkt bei uns unter +41 41 666 30 60 oder info@gabriel-bucher.ch.

    1. Die Gesellschaft

    Die Firma muss den Zusatz «AG» enthalten und sich von bereits eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden. Wir prüfen die Verfügbarkeit für Sie.

    Domizil (Geschäftsadresse der Gesellschaft) *

    2. Aktienkapital (Bareinzahlung)

    Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100’000 und ist in Namenaktien eingeteilt. Es wird vor der Beurkundung auf ein Kapitaleinzahlungskonto bei einer Schweizer Bank einbezahlt; die Bank bestätigt uns die Einzahlung.

    Höhe des Aktienkapitals *

    Wie viel wird bei der Gründung einbezahlt? *

    Wird das Aktienkapital ausschliesslich in Geld einbezahlt? *

    Übertragbarkeit der Aktien

    3. Gründer/in 1

    Gründer kann auch eine Gesellschaft (juristische Person) sein. Geben Sie in diesem Fall die Firma, den Sitz und die Geschäftsadresse an.

    Anrede *

    Gründer/in 1: Halten Sie die Aktien auf eigene Rechnung? *

    4. Gründer/in 2 (optional)

    Weitere Gründerinnen und Gründer geben Sie bitte unter «Bemerkungen» an.

    Anrede

    Gründer/in 2: Halten Sie die Aktien auf eigene Rechnung?

    5. Vertretung bei der Beurkundung

    Gründerinnen und Gründer können sich bei der Beurkundung durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Die Vollmacht bereiten wir vor; die Unterschrift darauf muss beglaubigt werden.

    Wer unterzeichnet die Gründungsurkunde? *

    6. Verwaltungsrat und Zeichnungsberechtigung

    Die Gesellschaft muss durch mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können (Mitglied des Verwaltungsrates oder Direktor/in). Verwaltungsräte müssen nicht Aktionäre sein.

    Wer wird in den Verwaltungsrat gewählt? *

    Art der Unterschrift *

    7. Revision und weitere Angaben

    Revisionsstelle *

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    Sie möchten lieber zuerst ein Gespräch? Rufen Sie uns an unter +41 41 666 30 60 oder lesen Sie mehr zur Gründung einer AG oder GmbH.